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   BayObLG, 25.07.1972 - RReg. 5 St 545/72 OWi   

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https://dejure.org/1972,1652
BayObLG, 25.07.1972 - RReg. 5 St 545/72 OWi (https://dejure.org/1972,1652)
BayObLG, Entscheidung vom 25.07.1972 - RReg. 5 St 545/72 OWi (https://dejure.org/1972,1652)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juli 1972 - RReg. 5 St 545/72 OWi (https://dejure.org/1972,1652)
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    Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1972, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 20.11.1969 - 1a Ws (B) 74/69

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 25.07.1972 - RReg. 5 St 545/72
    »Die Vorschriften über die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gelten auch für eine Rechtsbeschwerde gegen eine unanfechtbare Beschlußentscheidung nach § 72 Abs. 1 OWiG ; eine solche wird ebenso wie eine nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 OWiG anfechtbare Beschlußentscheidung erst mit dem fruchtlosen Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist, bei fristgerechter Einlegung einer Rechtsbeschwerde mit deren Zurücknahme oder Verwerfung rechtskräftig (Aufgabe von BayObLGSt 1969, 161, 162/163).«.
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3 ObOWi 64/94
    Auch im Falle unstatthafter Rechtsbeschwerde finden nämlich die Vorschriften über die bei der Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde zu beachtenden Fristen und Förmlichkeiten Anwendung (BayObLGSt 1972, 169/171/173 = VRS 44, 50 f.; vgl. hierzu auch BGHSt 25, 259/260).
  • BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73

    Ablauf der Frist der Verfolgungsverjährung nach Erlass eines formgerecht und

    Es sieht sich an dieser Entscheidung jedoch durch Beschlüsse des Oberlandesgerichts in Hamburg vom 29. September 1971 (NJW 1972, 966) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Juli 1972 (BayObLGSt 1972, 169) gehindert; denn nach der Rechtsauffassung jener Gerichte müßte das Verfahren wegen einer nach Einlegung der Beschwerde in Ermangelung geeigneter Unterbrechungshandlungen eingetretenen Verjährung vom Beschwerdegericht eingestellt werden.
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